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Im Folgenden finden Sie alle Forbo-Medienmitteilungen nach Jahr aufgeteilt.

Forbo beginnt mit Verkauf von eigenen Aktien

Forbo beabsichtigt, im Rahmen eines soeben lancierten beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens 63 000 eigene Aktien zu verkaufen. Forbos Grossaktionär und Mitglied des Verwaltungsrats, Michael Pieper, sowie Forbos exekutiver Verwaltungsratspräsident, This E. Schneider, haben sich bereit erklärt, alle Aktien zu erwerben, sofern diese nicht bei anderen Investoren platziert werden.

Baar, 7. August 2017

Wie im Rahmen der Publikation der Halbjahreszahlen 2017 angekündigt, lanciert Forbo heute den Verkauf eigener Aktien. Forbo beabsichtigt, im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens 63 000 eigene Aktien zu verkaufen, als Platzierung in der Schweiz und Privatplatzierung ausserhalb der Schweiz gemäss den jeweils geltenden Wertpapiergesetzen (die „Platzierung“). Die Platzierung entspricht 3,5% des Aktienkapitals und umfasst die Mehrheit der Aktien im Eigenbesitz. Forbo verkauft die eigenen Aktien aus steuerrechtlichen Gründen gegen Ende der sechsjährigen Haltedauer.

Forbos Grossaktionär und Mitglied des Verwaltungsrats, Michael Pieper, handelnd durch sein Investmentvehikel Artemis Beteiligungen I AG, hat sich bereit erklärt, bis zu 55 000 Aktien zu erwerben und Forbos exekutiver Verwaltungsratspräsident, This E. Schneider, hat sich bereit erklärt, bis zu 8 000 Aktien zu erwerben. Dies jeweils durch einen verbindlichen Auftrag zu einem Preis von CHF 1 420 je Aktie, sofern die Aktien nicht an andere Investoren zu einem gleichen oder höheren Preis zugeteilt werden. Damit unterstreicht Michael Pieper sein Engagement in Bezug auf Forbo, wobei er in jedem Fall unter dem Grenzwert von 33 1/3% der Stimmrechte bleiben würde.

Das Bookbuilding-Verfahren wird umgehend starten und der Platzierungspreis der Aktien wird nach Abschluss des Bookbuilding-Verfahrens bestimmt. Credit Suisse agiert als Sole Bookrunner im Rahmen der Platzierung.

Im Rahmen eines Stabilisierungsprogramms nach Artikel 126 der schweizerischen Finanzmarktinfrastrukturverordnung kann Forbo Credit Suisse anweisen, innerhalb von 30 Tagen nach der Preisfestlegung der Platzierung bis zu 10 000 eigene Aktien zu einem den Platzierungspreis nicht übersteigenden Preis auf Rechnung von Forbo zu erwerben.

Forbo ist ein führender Hersteller von Bodenbelägen, Bauklebstoffen sowie Antriebs- und Leichtfördertechnik. Das Unternehmen beschäftigt über 5 500 Mitarbeitende und verfügt über ein internationales Netz von 24 Standorten mit Produktion und Vertrieb, 6 Konfektionierungszentren sowie 45 reinen Vertriebsgesellschaften in weltweit insgesamt 36 Ländern. Der Nettoumsatz im Geschäftsjahr 2016 betrug CHF 1 185,5 Millionen. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Baar im Kanton Zug, Schweiz.

Die Konzerngesellschaft Forbo Holding AG ist an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valorennummer 354151, ISIN CH0003541510, Bloomberg FORN SW, Reuters FORN.S).

Kontaktperson:
This E. Schneider
Exekutiver Verwaltungsratspräsident
Telefon +41 58 787 25 49
Fax +41 58 787 20 49
www.forbo.com


Wichtiger Hinweis
Diese Medienmitteilung stellt keinen Emissionsprospekt im Sinne von Artikel 652a beziehungsweise 1156 des Schweizerischen Obligationenrechts dar, noch ist sie ein Kotierungsprospekt im Sinne des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange oder ein Prospekt nach Massgabe einer anderen anwendbaren Rechtsordnung.

Diese Medienmitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien von Forbo dar; weder in den USA noch in der Schweiz noch in einer anderen Jurisdiktion. Es wird kein Angebot von Aktien in den USA geben (in Bezug auf Regulation S des U.S. Securities Act von 1933). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Medienmitteilung nur an Personen, die unter Artikel 19(5) oder 49(2)(a)-(d) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 fallen. In den Mitgliedstaaten des EWR, welche die Prospektrichtlinie umgesetzt haben, richtet sich diese Medienmitteilung nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie sind.

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  • Medienmitteilung 07.08.2017

    Medienmitteilung
    07.08.2017